Mitglied werden - Mitglied werden
Steuersachen erledigt die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. - Lohnsteuerhilfeverein - Beratungsstelle Stralsund im Rahmen einer Mitgliedschaft.
Das bedeutet Kostentransparenz, denn neben dem Mitgliedsbeitrag fallen keine weiteren Gebühren an. Wir sind das ganz Jahr über für Sie da, in allen Steuerfragen.
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Was kostet das? Im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes zahlen die Mitglieder kein Honorar sondern einen Mitgliedsbeitrag. Die Mitgliedsbeiträge sind nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt. Sie richten sich nach dre Höhe der gesamten Jahreseinkünfte.
Der Mitgliedsbeitrag ist zum 28. Februar für das laufende Jahr fällig. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe der gesamten Brutto-Jahreseinkünfte des Steuerjahres:
- Jahreslohn lt. Jahreslohnsteuerbescheinigung (inkl. Bruttoarbeitslohn, Versorgungsbezüge, Arbeitslohn für mehrere Jahre, Entschädigungen, Lohnersatzleistungen, steuerfreier Arbeitslohn lt. DBA u./o. ATE );
- jährlicher Gesamtbetrag von Lohnersatzleistungen lt. Leistungsnachweis;
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung;
- Einnahmen aus Kapitalvermögen;
- Einnahmen aus sonstigen Einkünften, einschließlich Renteneinnahmen (Bruttorente)
= Bemessungsgrundlage
Die Jahresbeträge der Mitgliedschaft entnehmen Sie dann bitte aus der aktuellen Beitragsordnung.
Leistungen des Vereins können erst nach Zahlung des Beitrags in Anspruch genommen werden. Bei Eintritt in den Verein ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro zu bezahlen