Lohnsteuerhilfeverein Leistungen - Das bieten wir Ihnen:
- Jährliche Einkommensteuererklärung
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung dadurch jeden Monat mehr Netto
- Einsprüche beim Finanzamt bei unzutreffenden Steuerfestsetzungen
- Kindergeldantrag
- Antrag auf vermögenswirksame Leistungen
- Steuerliche Unterstützung bei:
- Einkünften aus Kapitalvermögen
- bei Vermietung und Verpachtung
- bei sonstigen Einkünften *)
- Alle Leistungen auch für Ihren Ehepartner bei bestehender Mitgliedschaft
- TOP Preis-Leistungsverhältnis
- Anträge auf Investitionszulage bei vermietetem und selbst genutztem Wohneigentum nach §3 und §4 InvZulG 1999
- Prüfung von Steuerbescheiden auf rechnerische und sachliche Richtigkeit
- Schriftliche Mitgliederinformationen
*) Wir betreuen Menschen, die Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Ausgeschlossen ist unsere Hilfeleistung für umsatzsteuerbelastete Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie für den Fall, dass die jährlichen Überschusseinnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und Einnahmen aus anderen Einkunftsarten insgesamt bei Ledigen 13.000 € und bei Verheirateten 26.000 € übersteigen.